A. Geltungsbereich

  1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbachten weiteren Leistungen zwischen Benessere Hotelbetriebsgesellschaft mbH (nachfolgend als „Benessere“ bezeichnet) und dem Gast (nachfolgend als „Gast“ bezeichnet).
  2. Der Gast im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer iSd §§ 13,14 BGB sein.
  3. Die unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Benessere in Textform. Verweigert Benessere die Zustimmung, ist der Gast nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist daher abbedungen.
  4. Individualabreden im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB; Änderungen zu diesen AGB sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede in den Vertragstext aufzunehmen. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

B. Vertragsschluss/Verjährung

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von Benessere ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner sind Benessere und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Dritte zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Benessere eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche des Gastes bzw. des Dritten verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages. Schadensersatzansprüche verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, indem der Gast Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf seine Kenntnis spätestens drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die vorbezeichneten Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Benessere sowie einer Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit beruhen.

C. Leistungen/Preise/Zahlung/Aufrechnung

  1. Benessere ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Benessere zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Benessere gegenüber Dritten. Die Preise können von Benessere auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Benessere oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und Benessere dem zustimmt.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes 4 Monate und/oder erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder die ggfls. anfallenden lokalen Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält Benessere sich das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag z erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer und/oder lokalen Steuern und Abgaben erhöht haben.
  4. Benessere ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe und die Fälligkeit dieser Vorauszahlung können in dem Veranstaltungsvertrag vereinbart werden.
  5. Rechnungen sind spätestens am Tag der Abreise vollständig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug ist Benessere berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basissatz. Benessere bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes unbenommen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Benessere eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
  6. Benessere ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in dem Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gastes, Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Benessere berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Benessere aufrechnen.

D. Rücktritt des Gastes

  1. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts hat Benessere einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Benessere kann zwischen nachfolgenden Optionen wählen:
    • Benessere macht eine Entschädigungspauschale geltend. Die Entschädigungspauschale beträgt anteilig vom vertraglich vereinbarten Preis:
    • 1 bis 42 Tage vor Anreise sind alle Stornierungen kostenfrei
    • ab 41 Tag vor Anreise werden 25% der gebuchten Leistungen berechnet
    • ab 21 Tage vor Anreise werden 50% der gebuchten Leistungen berechnet
    • ab 7 Tage vor Anreise werden 90% der gebuchten Leistungen berechnet.
  1. Dem Gast steht der Nachweis über einen geringeren oder gar keinen Schaden als die Entschädigungspauschale frei.
  2. Bei der Berechnung des konkreten Schadens durch Benessere ist die Höhe der Entschädigung maximal der vertraglich vereinbarte Preis unter Abzug des Wertes der von Benessere ersparten Leistungen sowie dessen, was Benessere durch anderweitige Verwendung der Hotelleistung zu erwerben unterlässt.2. 2.
  3. Für Gruppenreservierungen ab 8 Personen gelten abweichende und besondere Stornierungsbedingungen, die auf Anfrage übersendet werden.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies Benessere zuvor mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No show).
  5. Hat Benessere dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

E. Rücktritt von Benessere

  1. Soweit Benessere dem Gast ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4. C) eingeräumt hat, ist Benessere seinerseits berechtigt entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4.c) nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (vgl. Ziffer 3.f) und g)) auch nach Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so kann Benessere ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  3. Ferner ist Benessere berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
    a. Höhere Gewalt oder eine anderer nicht Benessere zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsache (z.B. Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
    c. Benessere begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Benessere in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von Benessere zuzurechnen ist;
    d. ein Fall der Ziffer 1. C) vorliegt,
    e. der Gast nicht bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages die vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt und der Gast Benessere hierüber ausdrücklich in Kenntnis setzt,
    f. über das Vermögen des Gastes ein Antrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der Antrag mangels Masse abgelehnt oder das Verfahren eröffnet wurde oder sonstige Informationen nach Vertragsschluss über das Vermögen des Gastes bekannt werden, welche den Zahlungsanspruch von Benessere gefährden.
  4. Nach einem Rücktritt von Benessere aus den vorgenannten Gründen besteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.
  5. Benessere hat den Gast unverzüglich und schriftlich über den Rücktritt in Kenntnis zu setzen.
  6. Soweit Benessere von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Benessere durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.

F. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn Benessere hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr zur Verfügung.
  3. Der Gast hat die gebuchte Leistung bis spätestens 18 Uhr in Anspruch zu nehmen, es sei denn, es ist ausdrücklich eine spätere Abreisezeit vereinbart worden. Ab 18 Uhr kann Benessere das Zimmer anderweitig vergeben.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11 Uhr Benessere geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Benessere über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100% des vereinbarten Logispreises. Dem Gast steht es frei, Benessere nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

G. Haftung/Versicherung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Benessere auftreten, wird sich Benessere unverzüglich nach der Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so besteht kein Anspruch wegen Minderung. Zeigt der Gast den Mangel rechtzeitig an, kann er eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, wenn innerhalb einer angemessenen Frist mach furchtlosem Abhilfeverlangen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
  2. Benessere führt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch. Benessere haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes nichts anderes ergibt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Benessere auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden und begrenzt der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit Benessere eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Benessere.
  3. Benessere unterhält im Hinblick auf die vereinbarte Erbringung von gastronomischen Bewirtungsleistungen eine Betriebs- Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall vorsieht:

2.000.000,00 € für Personenschäden
500.000,00 € für Sachschäden
50.000,00 € für Vermögensschäden

  1. Für eingebrachte Sachen haftet Benessere dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) haftet Benessere bis zu einem Betrag von EUR 800,00. Benessere empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralsafe Gebrauch zu machen.
  2. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens Benessere. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet Benessere nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Benessere. In diesem Fall muss der Schaden bis spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel nimmt Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
  4. Der Gast hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Gastes verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Gast, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Benessere kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

H. Informationen zur Online- Streitbeilegung

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht (§ 36 VSBG) weist Benessere darauf hin, dass sie grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

I. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seinen Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  3. Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Benessere und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind – Kassel ausschließlicher Gerichtsstand.